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Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad gibt an, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD).
Die 6 Lebensbereiche der Begutachtung
Der Medizinische Dienst bewertet bei der Begutachtung sechs Lebensbereiche. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad:
Modul 1
Mobilität
10 %
Modul 2
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
15 % *
Modul 3
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
15 % *
Modul 4
Selbstversorgung
40 %
Modul 5
Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen
20 %
Modul 6
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
15 %
* Von Modul 2 und 3 wird nur der höhere Wert berücksichtigt.
Pflegegrad und Pflegehilfsmittel
Bereits ab Pflegegrad 1 haben Versicherte Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat.
Erfahren Sie mehr über die einzelnen Pflegegrade:
