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    Was ist ein Pflegegrad?

    Ein Pflegegrad gibt an, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD).

    Die 6 Lebensbereiche der Begutachtung

    Der Medizinische Dienst bewertet bei der Begutachtung sechs Lebensbereiche. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad:

    Modul 1
    Mobilität
    10 %
    Modul 2
    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    15 % *
    Modul 3
    Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    15 % *
    Modul 4
    Selbstversorgung
    40 %
    Modul 5
    Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen
    20 %
    Modul 6
    Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    15 %

    * Von Modul 2 und 3 wird nur der höhere Wert berücksichtigt.

    Pflegegrad und Pflegehilfsmittel

    Bereits ab Pflegegrad 1 haben Versicherte Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat.

    Erfahren Sie mehr über die einzelnen Pflegegrade:

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