Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Versicherte mit Pflegegrad 1–5 haben gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Diese Produkte werden vollständig von der Pflegekasse bezahlt – ohne Eigenanteil, ohne Versandkosten.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einmalprodukte, die in der häuslichen Pflege täglich benötigt werden. Sie dienen dem Schutz vor Infektionen und Verunreinigungen. Die rechtliche Grundlage bildet § 40 Abs. 2 SGB XI.
Der Unterschied zu technischen Pflegehilfsmitteln (wie Pflegebetten oder Rollstühlen): Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden nach einmaliger Nutzung entsorgt. Die Pflegekasse übernimmt Kosten von bis zu 42 € pro Monat.
Ihr Anspruch auf einen Blick
Alle Produkte im Detail

Einmalhandschuhe (Nitril)
Einmalhandschuhe aus Nitril schützen sowohl die pflegende Person als auch den Pflegebedürftigen vor Keimen und Verunreinigungen. Sie sind unverzichtbar bei der Körperpflege, beim Wundverband und bei der Medikamentengabe.
Erhältlich in Größe S, M, L und XL

Bettschutzeinlagen 60×90 cm
Saugfähige Bettschutzeinlagen schützen Matratze und Bettwäsche vor Feuchtigkeit und Verunreinigungen. Sie bestehen aus mehreren Schichten: saugfähige Oberfläche, Saugkern und wasserdichte Unterseite.
Größe: 60×90 cm

Händedesinfektionsmittel
Händedesinfektionsmittel reduziert die Keimbelastung und schützt vor der Übertragung von Krankheitserregern – besonders wichtig vor und nach pflegerischen Tätigkeiten.
500 ml Flasche

Flächendesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel dient der hygienischen Reinigung von Oberflächen, die regelmäßig mit dem Pflegebedürftigen in Kontakt kommen.
500 ml Flasche

Mundschutzmasken
Medizinischer Mundschutz schützt bei pflegerischen Tätigkeiten vor der Übertragung von Tröpfcheninfektionen. Er ist als Einmalprodukt konzipiert und sollte nach jeder Nutzung gewechselt werden.
Einheitsgröße, 50 Stück pro Packung
FFP2-Masken
FFP2-Masken bieten einen höheren Schutz als herkömmliche Mundschutzmasken. Sie filtern mindestens 94 % der Partikel und sind besonders bei engem Kontakt mit dem Pflegebedürftigen empfehlenswert.
Einheitsgröße

Schutzschürzen
Einmal-Schutzschürzen schützen die Kleidung der pflegenden Person bei Körperpflege, Wundversorgung oder beim Umgang mit Ausscheidungen.
Einheitsgröße, 125×81 cm

Schutzservietten
Schutzservietten (Einweg-Esslätzchen) schützen die Kleidung des Pflegebedürftigen beim Essen und Trinken. Mit saugfähiger Vorderseite und wasserdichter Rückseite.
Einheitsgröße, 63×37 cm
Fingerlinge
Fingerlinge sind Einmal-Überzüge für einzelne Finger. Sie werden bei gezielten Anwendungen eingesetzt – zum Beispiel beim Auftragen von Salben oder bei der Mundpflege.
Einheitsgröße

Desinfektionstücher für Hände
Desinfektionstücher für Hände eignen sich zur schnellen und hygienischen Reinigung der Hände unterwegs. Sie sind einzeln verpackt und ideal für die mobile Pflege.
Einzeln verpackt

Desinfektionstücher für Flächen
Desinfektionstücher für Flächen ermöglichen eine schnelle hygienische Reinigung von Oberflächen wie Nachttischen, Griffen und Pflegehilfsmitteln.
Einzeln verpackt
Zusatzprodukt

Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind waschbar und bieten langfristigen Schutz für Matratze und Bettwäsche. Sie bestehen aus mehrschichtigem, saugfähigem Material mit wasserdichter Unterseite. Anspruch besteht bis zu 4× pro Jahr.
Waschbar bei 90 °C, OEKO-TEX zertifiziert
