Ratgeber
Pflegegrad beantragen – Alle Infos zu Pflegegrad 1–5
Ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) bestimmt den Umfang der Leistungen, die Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhalten. Es gibt fünf Pflegegrade.
Die 5 Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Punktzahl: 12,5 – 26,9
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Punktzahl: 27 – 47,4
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Punktzahl: 47,5 – 69,9
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Punktzahl: 70 – 89,9
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Punktzahl: 90 – 100
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag wird bei Ihrer zuständigen Pflegekasse gestellt.
- Antrag stellen: Formloser Antrag bei der Pflegekasse.
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst führt eine Begutachtung durch.
- Bescheid: Sie erhalten den Bescheid – meist innerhalb von 25 Arbeitstagen.
Tipp: Sobald Ihr Pflegegrad feststeht, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat.
